Kosten
Kosten Psychotherapie
Einheit á 50 min. € 100,-
Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Auf der Homepage ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Kosten für Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend gemacht werden.
Ablauf:
Die Einheiten werden in bar oder per Bankomatkarte direkt im Anschluss an die Sitzung in der Praxis bezahlt. Je nach Krankenkasse füllen wir gemeinsam die nötigen Formulare in der Praxis aus. (Die Formulare erhalten Sie von mir.) Anschließend reichen Sie die Formulare mit den Zahlungsbelegen bei Ihrer Kasse ein und erhalten den Kostenzuschuss bei Bewilligung direkt von Ihrer Krankenkasse.
Derzeit bezahlen die Krankenkassen folgende Kostenzuschüsse pro Einheit:
Österreichische Gesundheitskasse
Zuschuss: € 28,-
www.gesundheitskasse.at
Einheit á 50 min. € 100,-
Die Krankenkassen bezahlen keine Zuschüsse zu psychotherapeutischer Beratung oder Coaching.
Rahmenbedingungen
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient unserem beiderseitigen Kennenlernen. Wir besprechen ausführlich Ihr Anliegen bzw. Ihre Wünsche und Ziele und Sie erhalten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Therapie oder therapeutischen Beratung. Sie können sich einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise machen und überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.
Alles, was Sie im Rahmen unserer Zusammenarbeit sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden.
Mein Angebot richtet sich an Erwachsene und junge Erwachsene ab 16 Jahren. Für Kinder-Psychotherapie oder Paartherapie empfehle ich Ihnen gerne einen Kollegen oder eine Kollegin.
Der äußere Rahmen der Therapie besteht aus kontinuierlichen, regelmäßigen Einzelstunden, im Normalfall in einem Abstand von 1 oder 2 Wochen. Die Termine werden individuell vereinbart.
Während der Weihnachts- bzw. Osterferien finden keine Einheiten statt. Unterbrechungen aufgrund von Fortbildungen oder weiteren Urlaubszeiten gebe ich frühzeitig bekannt.
Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Termin kostenfrei per Mail, Telefon, Nachricht auf der Mailbox oder SMS abgesagt werden. Wird nicht oder innerhalb von 24 Stunden vor Termin abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde beim nächsten Termin zu entrichten.
Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.